Beim Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten beachtet die BvS die gesetzlichen Regelungen. Die Ver-arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt auf der Grundlage der ab 25.05.2018 geltenden Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem ebenfalls ab 25.05.2018 in neuer Fassung geltenden Bundesda-tenschutzgesetz (BDSG). Über deren wichtigste Regelungen informieren wir Sie im Folgenden.
Wenn Sie unsere Webseite besuchen, speichern unsere Webserver temporär jeden Zugriff in einer Protokoll-datei. Folgende Daten werden erfasst und bis zur automatisierten Löschung nach sieben Tagen gespeichert:
Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt zum Zweck, die Nutzung der Webseite zu ermöglichen (Verbindungsaufbau), der Systemsicherheit, der technischen Administration der Netzinfrastruktur sowie zur Optimierung unseres Internetangebotes.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die vom Internetbrowser auf Ihrem Gerät gespeichert werden. Rufen Sie eine Webseite auf, so kann ein Cookie gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Internetbrowsers beim erneuten Aufrufen der Webseite ermöglicht.
Ein Session-Cookie mit der Session-ID und ein Cookie mit Log-In-Informationen sind technisch erforderlich, damit Webseiten und deren Funktionen ordnungsgemäß arbeiten.
Wenn Sie sich mit einem Anliegen an uns wenden, sind für die Bearbeitung dieses Anliegens Angaben zu Ihren personenbezogenen Daten erforderlich. Sie sind erforderlich, um Ihr Anliegen einem abgeschlossenen oder noch laufenden Vorgang zuzuordnen oder es erstmals in Bearbeitung zu nehmen. Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden von uns erfasst, um z.B. einen mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag abzuwickeln oder gesetzliche Verpflichtungen Ihnen gegenüber zu erfüllen, vgl. Art. 6 Abs. 1 b) oder c) DSGVO. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um die Angabe Ihrer Identitäts- und Kontaktdaten (Name, Anschrift, ggfs. Ihre E-Mailadresse). Diese personenbezogenen Daten speichert die BvS. Sofern außerdem nach den für die jeweiligen Verfahren geltenden gesetzlichen oder verfahrensrechtlichen Bestimmungen weitere personenbezogene Daten von Ihnen erforderlich sind, wie z.B. Ihr Geburtsdatum und/oder Ihr Familienstand, Ihre Bankverbindung, Finanzdaten oder Bonitätsangaben und Vermögensverhältnisse speichert die BvS auch diese personenbezogenen Daten.
Personenbezogene Daten von Ihnen erhebt die BvS bei Dritten nur, wenn Sie auf unser Nachfrage hin zu-vor Ihre Einwilligung erklärt haben oder wenn dies aus Gründen, die das Gesetz zulässt, erforderlich ist (vgl. Art. 6 DSGVO). Wenn wir eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung vornehmen, holen wir grundsätzlich zuvor Ihre den Voraussetzungen von Art. 7 DSGVO entsprechende Einwilligung schriftlich ein.
Darüber hinaus erheben wir in nach dem Gesetz zulässigen Fällen Ihre personenbezogenen Daten bei Dritten, z. B. bei der Prüfung Ihrer Bonität durch Abfrage bei einer Wirtschaftsauskunft als vorvertragliche Maßnahme oder im Falle einer Störung eines bestehenden Vertragsverhältnisses, vgl. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Neben Ihrem Namen, Anschrift , ggf. E-Mailadresse erfragen wir dann auch Angaben zu Ihren Vermögensverhältnissen und Ihrer Bonität. Wir weisen darauf hin, dass die BvS in Restitutionsantragsver-fahren natürlicher Personen nach dem Vermögensgesetz in der Regel von den verfahrensführenden Be-hörden und/oder Gerichten von dem Verfahren unterrichtet oder zu ihm beigeladen wird. In diesen Fällen speichern wir die uns übermittelten personenbezogenen Daten von Ihnen, um das Verfahren dem Gesetz entsprechend behandeln zu können (vgl. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO).
Auch die Speicherung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten regelt das Gesetz. Grundsätzlich gelten für die BvS als Anstalt des öffentlichen Rechts neben steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen nach Abgabenordnung und Handelsgesetzbuch von 6 bzw. 10 Jahren, innerhalb deren wir Ihre Daten speichern dürfen, Aufbewahrungsfristen wie für andere Behörden. Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum (in Jahren), in der Schriftgut noch für einen Bearbeitungsrückgriff bereitzuhalten ist. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist, und endet mit dem Ablauf eines Kalenderjahres. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen, es sei denn ihre weitere Verarbeitung ist im Einzelfall erforderlich. Soweit die BvS Aufgaben aus dem Treuhandgesetz erfüllt, hat sie die betreffenden Vorgangsakten zu Reprivatisierungsverfahren oder Privatisierungsvorgängen einschließlich Vertragsmanagement und damit evtl. darin enthaltene personenbezogene Daten in gesetzlich geregelten Fällen nach §§ 5 ff. des Gesetzes über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG) dem Bundesarchiv anzubieten. Ein Recht auf Löschung Ihrer personenbezogenen Daten nach Ablauf vorgenannter Aufbewahrungsfristen besteht dann im Einzelfall nicht (vgl. Art. 17 Abs. 3 b) und d)).
Folgendes heben wir hervor:
Für die Geltendmachung, Durchsetzung, Beitreibung und Abwehr von Rechtsansprüchen gilt über die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren hinaus in gesetzlich geregelten Fällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren. Die Aufbewahrungsfristen beginnen in diesen Fällen erst nach Ablauf der Verjährungsfrist.
Die BvS wird Ihre personenbezogenen Daten nur im Rahmen und nur zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen an Dritte übermitteln. Diese sind vor allem die an der Abwicklung eines Vertragsverhältnisses beteiligten Banken, Notare und Behörden, im Rahmen geltender steuer- und handelsrechtlicher Verpflichtungen Wirt-schaftsprüfer der BvS, aber auch im Rahmen von Prüfungen durch die Fachaufsichten, wie sie im Bereich der öffentlichen Hand üblich sind, diese Behörden.
Wir informieren Sie außerdem darüber, dass im Falle von Störungen in der Vertragsabwicklung, insbeson-dere bei Zahlungssäumnissen die BvS Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen eines Rechtsstreits und etwaigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an mit der Interessenvertretung der BvS beauftragte Rechts-anwälte, die zuständigen Gerichte und Vollstreckungsbehörden mitteilt sowie außerdem im Einzelfall Wirt-schaftsauskünfte einholt, vgl. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO („zur Vertragserfüllung notwendig“).
1.3 Welche Datenschutzrechte haben Sie?
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.
Ihre Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit bei der Stelle, bei der Sie diese abgegeben haben, widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungen, die Sie uns vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018 gegeben haben. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.
Bitte nutzen Sie zur Wahrnehmung Ihrer vorgenannten Datenschutzrechte die Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle.
Sie können sich zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und mit der Wahrnehmung Ihrer Rechte nach der DSGVO an die Datenschutzbeauftragte der BImA wenden. Bitte verwenden Sie dazu die Anschrift ihres Dienstsitzes in Bonn, Ellerstraße 56, 53119 Bonn bzw. die E-Mail-Adresse Datenschutz@bundesimmobilien.de.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG). Die für die BImA zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn, Telefon: +49 (0)228 997799-0, Fax: +49 (0)228 997799-5550, E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihren Interessen, Rechten und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Die BImA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), hier insbesondere § 3 BDSG.
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Wir bieten Ihnen eine Reihe von Kontaktformularen an. Diese sollen Ihnen die Kontaktaufnahme mit uns erleichtern.
Die mittels eines Kontaktformulars erhobenen personenbezogenen Daten werden als E-Mail vom Webserver an die für Ihre Anfrage zuständige Stelle in der BImA versandt. Eine Speicherung auf dem Webserver erfolgt nicht. Die Übermittlung als E-Mail erfolgt unverschlüsselt.
Ihre Angaben werden ausschließlich für den Zweck verarbeitet, zu dem Ihre jeweilige Anfrage erfolgt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist, soweit die Daten zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, welche auf Ihre Anfrage hin erfolgen, erforderlich sind, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO. Die Verarbeitung weiterer Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, stützt sich auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung).
Die Daten aus Anfragen, die nicht zu einem Vertragsabschluss führen, werden unverzüglich gelöscht. Kommt es zu einem Vertragsschluss mit Ihnen, werden die für die Vertragserfüllung notwendigen Daten solange wie erforderlich gespeichert.
Das Serviceportal „meine BImA“ bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Reihe von Serviceleistungen zu nutzen. Um diese Serviceleistungen nutzen zu können, müssen Sie sich in unserem Serviceportal „meine BImA“ registrieren.
Im Rahmen der Registrierung werden Anrede, Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Passwort und die Bestätigung Ihrer Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen sowie der Datenschutzerklärung und Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfasst. Pflichtfelder sind bei der Eingabe entsprechend gekennzeichnet. Für die Registrierung wird das sogenannte Double- Opt-in-Verfahren verwendet, das heißt Ihre Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn Sie zuvor Ihre Anmeldung über eine Ihnen zu diesem Zweck zugesandte Bestätigungs-E-Mail durch Klick auf den darin enthaltenen Link bestätigt haben. Nach Abschluss Ihrer Registrierung erhalten Sie von uns eine weitere Bestätigungs-E-Mail. Wird der Registrierungsvorgang nicht abgeschlossen, werden die erhobenen Daten nach 24 Stunden gelöscht.
Nach erfolgreicher Registrierung verarbeiten wir zusätzlich Ihre Daten, die Sie während der Nutzung von „meine BImA“ eingeben. Ihre personenbezogenen Daten werden dabei nur für die jeweils in Anspruch genommene Serviceleistung und nur so lange gespeichert, wie es jeweils für die Erbringung der Serviceleistung erforderlich ist.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihren Account über „Profil – Sicherheit – mehr“ zu deaktivieren. Es werden dabei, soweit technisch möglich, sämtliche personenbezogenen Daten, die wir zum Zwecke der Bereitstellung von „meine BImA“ gespeichert haben, gelöscht bzw. anonymisiert.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke der Nutzung von „meine BImA“ ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO (Einwilligung).
Wir behalten uns vor, anonymisierte Daten, die bei der Benutzung von „meine BImA“, entstehen, zur Optimierung von „meine BImA“ statistisch auszuwerten. Ein Personenbezug ist nicht möglich.
Wenn Sie den Registrierungsprozess zu einem Newsletter-Service abschließen, geben Sie damit zu verstehen, dass Sie mit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu diesem Zweck einverstanden sind. Wir speichern dann die für den jeweiligen Newsletter-Service erforderlichen Daten und den Nachweis dafür, dass Sie uns Ihre Einwilligung erteilt haben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Newsletter-Services ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Sie können dazu den Link benutzen, der in jedem Newsletter enthalten ist, oder den Bezug des Newsletters in Ihrem „meine BImA“-Profil jederzeit selbst abwählen.
Auf unseren Webseiten werden Dienste und Inhalte Dritter eingebunden. Bei Aufruf der Webseiten, auf denen Dienste und Inhalte Dritter eingebunden sind, werden von Ihrem Internetbrowser personenbezogene Daten an diese Anbietenden übermittelt und gemäß ihrer Datenschutzerklärungen verarbeitet. Bitte informieren Sie sich bei den Anbietenden über die Datenverarbeitung.
Unser Immobilienportal wird in Zusammenarbeit mit der Immobilien Scout GmbH, Andreasstraße 10, 10243 Berlin, Deutschland, über eine Schnittstelle (ImmobilienScout-API) betrieben. Wir binden in unsere Webseiten Bilder ein, die von Servern der Immobilien Scout GmbH abgerufen werden.
Die Nutzung von Bildern der Immobilien Scout GmbH erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Webseiten.
Zu der Datenschutzerklärung der Immobilien Scout GmbH.
Wir verwenden auf unseren Webseiten über eine Schnittstelle (API) den Kartendienst Google Maps, um geographische Informationen visuell darzustellen. Anbieter ist Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Webseiten und einer leichten Auffindbarkeit der von uns angegebenen Orte.
Zu der Datenschutzerklärung von Google Ireland Ltd.
Wir betten in unsere Webseiten Videos von Vimeo, einem Dienst der Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA, ein.
Die Einbettung von Videos der Vimeo Inc. erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Webseiten.
Zu der Datenschutzerklärung in englischer Sprache der Vimeo Inc.
Innerhalb der BImA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Wir setzen Dienstleistende (Auftragsverarbeitende) für die Verarbeitung von Daten gemäß Artikel 28 DSGVO ein. Gegenüber diesen dienstleistenden Stellen legen wir die für die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung erforderlichen Daten offen.
Ihre personenbezogenen Daten dürfen wir im Übrigen nur offenlegen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist.
Die BImA verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich ist oder wenn sie aus technischen oder organisatorischen Gründen, zur Störungsbeseitigung oder zur Missbrauchsaufklärung unbedingt erforderlich sind. Gebietet die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung, werden die entsprechenden Daten unverzüglich gelöscht.
Sie müssen uns keine Daten bereitstellen. Ohne die Bereitstellung Ihrer Daten können Sie jedoch bestimmte Angebote nicht nutzen.
So sind wir zum Beispiel verpflichtet, Ihre Einwilligungen zu Nachweiszwecken zu erheben und nach gesetzlichen Vorgaben zu speichern (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i. V. m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO).
Die BImA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei Sie sind, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Ihre Anfrage hin erfolgen.
Die BImA unterliegt diversen rechtlichen Verpflichtungen, das heißt gesetzlichen Anforderungen sowie aufsichtsbehördlichen Vorgaben, in deren Rahmen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich sein kann.
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden beispielhaft in Abhängigkeit von der Geschäftsbeziehung erhoben und verarbeitet:
Innerhalb der BImA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Ihre personenbezogenen Daten darf die BImA nur offenlegen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Als Empfängerinnen und Empfänger kommen in Abhängigkeit von der Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung des Vertrages zum Beispiel in Betracht:
Die BImA verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten entweder an die zuständige Stelle beim Bundesarchiv abgegeben oder gelöscht. Gebietet die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung, werden die entsprechenden Daten unverzüglich gelöscht.
Die Speicherung ist erforderlich zum Beispiel zur
• Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten gemäß dem Handelsgesetzbuch und der Abgabenordnung. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung betragen zwei bis zehn Jahre.
• Erfüllung der Aufbewahrungsbestimmungen der Bundesfinanzverwaltung. Dort sind Fristen von regelmäßig 5 Jahren, in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahren, vorgesehen.
Im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit der BImA müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die BImA gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten wird die BImA in der Regel nicht in der Lage sein, den Vertrag mit Ihnen zu schließen oder diesen auszuführen.
So ist die BImA zum Beispiel verpflichtet, Ihre Einwilligungen zu Nachweiszwecken zu erheben und nach gesetzlichen Vorgaben zu speichern (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i. V. m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO).
Die BImA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den spezialgesetzlichen Regelungen, mit denen der BImA Aufgaben als öffentliche Stelle übertragen wurden.
Die Verarbeitung ist erforderlich zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der die BImA unterliegt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO i. V. m. § 3 BDSG), oder für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BDSG).
Die BImA nimmt aufgrund diverser gesetzlicher Zuweisungen oder aufsichtsbehördlicher Vorgaben Aufgaben als öffentliche Stelle wahr. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kann die BImA Verträge schließen. Zur Durchführung dieser Verträge bzw. von vorvertraglichen Maßnahmen kann die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich sein.
Folgende Kategorien von personenbezogenen Daten werden beispielhaft in Abhängigkeit vom jeweiligen Verarbeitungszweck erhoben und verarbeitet:
Innerhalb der BImA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Ihre personenbezogenen Daten darf die BImA nur offenlegen, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Als Empfängerinnen und Empfänger kommen in Abhängigkeit von der Geschäftsbeziehung bzw. zur Erfüllung des Vertrages zum Beispiel in Betracht:
Die BImA verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten entweder an die zuständige Stelle beim Bundesarchiv abgegeben oder gelöscht.
Die Speicherung ist erforderlich zum Beispiel zur
Sie müssen der BImA diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die einer gesetzlichen Übermittlungs- oder Mitwirkungspflicht unterfallen oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sind. Ohne diese Daten wird die BImA in der Regel den Antrag oder den Abschluss des Vertrages ablehnen müssen oder einen bestehenden Vertrag nicht mehr durchführen und ggf. beenden müssen.
So ist die BImA zum Beispiel verpflichtet, Ihre Einwilligungen zu Nachweiszwecken zu erheben und nach gesetzlichen Vorgaben zu speichern. (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i. V. m. Artikel 7 Absatz 1 DSGVO).
Die BImA verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Gemäß Artikel 6, Artikel 88 Absatz 1 DSGVO i. V. m. § 26 BDSG dürfen personenbezogene Daten zum Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung oder zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten erforderlich ist.
Folgende personenbezogene Daten werden zur Anbahnung / Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses u. a. erhoben: Daten zu Ihrer Person (z. B. Geburtsdatum, Bildungsabschlüsse, Nachweise zum beruflichen Werdegang, Behinderung etc.) sowie Ihre Kontaktdaten und Ihre Bankverbindung.
Innerhalb der BImA erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Durchführung ihrer Aufgaben und zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen.
Ihre personenbezogenen Daten dürfen nur offengelegt werden, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten oder dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
Als Empfängerinnen und Empfänger kommen z. B. in Betracht:
• Serviceeinrichtungen der Bundesverwaltung (z. B. Generalzolldirektion, Bundesverwaltungsamt)
• Öffentliche Stellen (z. B. Gesundheitsamt)
• Krankenkassen
• Sozialversicherungsträger
• Dienstleistende (Auftragsverarbeitende)
Die BImA verarbeitet und speichert Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen werden die Daten entweder an die zuständige Stelle beim Bundesarchiv abgegeben oder gelöscht. Gebietet die Ausübung von Interventionsrechten die Löschung, werden die entsprechenden Daten unverzüglich gelöscht.
Nach Abschluss von Stellenbesetzungsverfahren erfolgt bei Ablehnung der Bewerbung die Löschung nach 3 Monaten, in allen übrigen Fällen in der Regel 5 Jahre nach Beendigung der vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten.
Sie haben die personenbezogenen Daten bereitzustellen, die vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich sind. Ohne diese Daten wird in der Regel der Abschluss eines Vertrages abgelehnt werden müssen oder ein ggf. bestehender Vertrag nicht mehr durchzuführen sein und ggf. beendet werden müssen.
In der Fachanwendung „bill“ werden keine über 2.1.1 genannten personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet.
Von den unter Punkt 3.2 genannten Daten werden als personenbezogene Daten der Name und die Kontaktdaten gespeichert und verarbeitet.
Die Speicherung und Nutzung der unter diesen Punkten genannten Daten findet zur Realisierung der Fachanwendung statt.
Die Fachanwendung „bill“ beinhaltet die Erfassung, Bewertung und Auswertung von Barrieren bzw. Barrierefreiheit in dienstlichen Liegenschaften.
Ellerstraße 56
53119 Bonn
Telefon: +49 (0)228 37787-0
E-Mail: Info@bundesimmobilien.de
De-Mail: poststelle@bundesimmobilien.de-mail.de
Internet: www.bundesimmobilien.de
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Stand: 02.05.2021